Erklärung |
Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland beziehen ihr Einkommen aus unterschiedlichen Quellen:
1. Einkommen aus unselbstständiger Arbeit: Angestellte erhalten ihr Gehalt, Arbeiter ihren Lohn, Seeleute ihre Heuer, Politiker ihre Diäten und Künstler ihre Gage. Auch die Ausbildungsvergütung zählt hierzu, ebenso wie der Sold der Soldaten. Hinzu kommen alle Entgelte aus dem Verkauf von Dienstleistungen an andere Private Haushalte (z. B. Reinigungs- und Aufsichtsdienste). 2. Einkommen aus selbstständiger Arbeit: Die Einkünfte aus der Unternehmertätigkeit können zum einen die Gewinne eines Unternehmens sein, die dem Unternehmerhaushalt zufallen, zum anderen kann es sich um die Erlöse aus freiberuflicher Tätigkeit handeln. Hinzu kommen alle Einkünfte aus Vermietungen, da sie als unternehmerische Tätigkeit zählen. 3. Einkommen aus Vermögen: Das Vermögenseinkommen umfasst alle Einkünfte aus Zinsen, Dividenden, Beteiligungen und Guthaben aus Banken, aus Mieteinnahmen aus Hausbesitz sowie Pachteinnahmen aus Grundstücksbesitz. 4. Transfereinkommen: Hierunter fallen alle Leistungen, die der Staat den Privaten Haushalten ohne konkrete Gegenleistung (z. B. Kindergeld, Sozialhilfe) bzw. aufgrund vorher getätigter Beitragszahlungen (z. B. Rentenzahlungen) zukommen lässt. Viele Haushalte beziehen dabei ihr Einkommen parallel aus unterschiedlichen Quellen. |